Hinweise zu den Zulassungsprüfungen

Hinweise zu den Zulassungprüfungen (pdf)

1. Anmeldung

Sobald Ihnen ihr persönliches Dekret vorliegt, ist die Anmeldung zu Zulassungsprüfungen möglich.
Für jede anzumeldende Prüfung ist ein Antragsformular auszufüllen und die Gebühr von derzeit € 14,30 in bar bzw. mittels Bankomatkarte zu entrichten. Anmeldeformulare finden Sie auch auf unserer Homepage zum Download.
Außerhalb des Parteienverkehrs steht Ihnen ein eigener Briefkasten vor dem Sekretariat für Prüfungsanmeldungen und sonstige Mitteilungen zur Verfügung. Prüfungsanmeldungen sind nur dann gültig, wenn die Gebühr von € 14,30 in das Kuvert beigelegt wurde. Beachten Sie, dass auch Prüfungen aus dem Wahlpflichtfach getrennte Prüfungen darstellen, die einzeln angemeldet werden müssen.

2. Prüfungsstoff und Beratung

Beachten Sie, dass nur die offiziellen Themenkataloge für die einzelnen Schulstufen Prüfungsgrundlage darstellen. Aktuelle Themenkataloge finden Sie auf unserer Homepage.
Alle unsere PrüferInnen sind per Email kontaktierbar. Bedenken Sie aber, dass die Beantwortung Ihrer Emails auch Tage dauern kann, weil unsere PrüferInnen diese Tätigkeit neben einer vollen Lehrverpflichtung ausüben.

3. Prüfungsmodalitäten

In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden, erfolgt immer zuerst die schriftliche Teilprüfung. Sie können ohne schriftliche Prüfung nicht zum mündlichen Teil antreten. Auch können schriftliche Prüfungen nicht wiederholt werden, bevor Sie nicht den mündlichen Teil der Prüfung auch absolviert haben. Ist die Gesamtnote aus schriftlicher und mündlicher Prüfung negativ, hat eine neuerliche Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung zu erfolgen. Bei negativer Gesamtbeurteilung, aber positiver schriftlicher Teilprüfung müssen Sie nur die mündliche Prüfung wiederholen. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Anmeldung (gegen eine Gebühr von € 14,30) erforderlich.

In jedem Unterrichtsgegenstand ist ein dreimaliges Wiederholen einer Prüfung, also ein viermaliges Antreten, möglich. Falls Sie alle Prüfungsmöglichkeiten erschöpft haben, beraten wir Sie gerne über mögliche Alternativen oder weiteres Vorgehen.
Alle schriftlichen Zulassungsprüfungen beginnen – sofern nicht anders angekündigt – um 14:30 Uhr. Bitte erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie immer eine Kopie Ihres Dekrets (oder als Foto auf dem Handy) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt je nach Schulstufe und Gegenstand 50, 100 oder 150 Minuten. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei den Detailinformationen zu den Prüfungsgegenständen auf unserer Homepage. Das gestempelte Prüfungspapier wird von uns zur Verfügung gestellt. Alle beschriebenen Blätter sowie alle Prüfungsangaben müssen am Ende abgegeben werden. Vergessen Sie nicht alle erforderlichen Behelfe und Geräte (Schreibzeug, Taschenrechner, Zeichengeräte, Wörterbücher, Formelsammlungen) mitzubringen.

Die Dauer der mündlichen Prüfungen beträgt im Durchschnitt 10-15 Minuten. Üblicherweise haben Sie nach Erhalt der beiden Fragen eine kurze Vorbereitungszeit, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Die von Ihnen während der Vorbereitungszeit erstellten Notizen können Sie bei der mündlichen Prüfung verwenden, werden aber nicht in die Beurteilung einbezogen. Beide Fragen müssen positiv beantwortet werden.

4. Das Sekretariat der Externistenprüfungskommission am borg3

Parteienverkehr: Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 11:00 Uhr. An unterrichtsfreien Tagen findet kein Parteienverkehr statt.
Sie können uns auch per Email kontaktieren. Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage ( https://externisten.borg3.at ).

Bestätigungen und Zeugnisse können gegen eine Gebühr von € 14,30 zu den Parteienverkehrszeiten ausgestellt werden. Wenn Sie Ihren Wunsch vorher per Email ankündigen, sind die Bestätigungen rechtzeitig vorbereitet.

 

Dr. Norbert Gätz und Mag. Johanna Ortler
Leitung der EPK am borg3
Landstraßer Hauptstraße 70
1030 Wien

Stand vom Jänner 2024