→ Hinweise zur Reifeprüfung (pdf)
Allgemeine Hinweise
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Wurden alle erforderlichen Zulassungsprüfungen positiv abgelegt, ist eine Anmeldung zu einem Maturatermin möglich (Anmeldegebühr von € 14,30).
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Besuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Sprechstunden der PrüferInnen der mündlichen Teilprüfungen oder Ihres zugewiesenen VWA-Prüfers. Fragen Sie aber zuvor per email nach, ob die Sprechstunde auch stattfindet. An unterrichtsfreien Tagen entfallen Sprechstunden.
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Die Termine und Beginnzeiten der schriftlichen Klausuren der Neuen standardisierten Reif- und Diplomprüfung sind in Österreich zentral vorgegeben (www.srdp.at). Termine für die Klausuren nach alter Prüfungsordnung für Wiederholer und Fortsetzer werden spätestens eine Woche vor der Reifeprüfung per Aushang bekanntgegeben. Sie finden diese Termine dann auch auf unserer Homepage. Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist ein Prüfungsantritt nicht möglich!
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Die mündlichen Reifeprüfungen finden ca. vier Wochen nach den Klausuren statt. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sind ca. zwei Wochen nach den letzten Klausuren im Sekretariat einsehbar. Ab dann werden auch die Einteilungen für die mündlichen Prüfungen per Aushang im Sekretariat ersichtlich. Bitte erscheinen Sie an ihren Prüfungstagen rechtzeitig, da es häufig zu Verschiebungen der Reihenfolgen kommt.
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Bei Wiederholungen bzw. Fortsetzungen der Reifeprüfung ist stets eine neue Anmeldung erforderlich (Anmeldegebühr von € 14,30).
Neue Externistenreifeprüfung (Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung)
Diese sieht drei voneinander unabhängige Teilbereiche vor („Drei-Säulen-Modell“):
a) eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) und deren Präsentation
b) drei (oder vier) schriftliche Klausurarbeiten,
c) (zwei oder) drei mündliche Prüfungen
Die drei Säulen können zeitlich unabhängig voneinander absolviert werden (www.srdp.at).
Antrag und Durchführung der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) im Rahmen der neuen Externistenreifeprüfung
Beim Antrag um Zulassung zur Externistenreifeprüfung in der Bildungsdirektion haben Sie bereits einen Themenvorschlag (in Stichworten) eingereicht.
Nach Erhalt des Dekrets kann der Antrag auf Festlegung des Themas und des Titels der VWA unter Angabe des Erwartungshorizontes an den Vorsitz der Externistenprüfungskommission (Formular als Download auf unserer homepage) erfolgen. Formale und inhaltliche Richtlinien für die Erstellung der VWA finden Sie u.a. auf www.vwa-ahs.at oder www.ahs-vwa.at.
- Nach Genehmigung des Themas durch den Vorsitz der Externistenprüfungskommission kann die Bearbeitung begonnen werden. Es erfolgt keine Betreuung beim Verfassen der Arbeit.
- Abgabe der Arbeit in der zuständigen Prüfungskommission: 2-fach gedruckt und gebunden (z.B. spiralisiert oder auch Schnellheftung) und elektronisch auf Stick (als doc- oder pdf-file)
- Antrag auf Präsentation und Diskussion im Rahmen des nächstmöglichen Maturatermins mit dem Maturaanmeldeformular
- Die VWA- Präsentation findet dann an einem der Tage der mündlichen Reifeprüfung statt. Beachten Sie dazu die Termine auf der Homepage bzw. den Aushang vor dem Sekretariat. Wollen Sie ihre Präsentation elektronisch unterstützen (z.B. Powerpoint), nehmen Sie ihre Präsentation zur Sicherheit auch immer auf USB-stick mit.
- Bei Nichtbestehen: Antrag auf Wiederholung mit neuem/modifiziertem Thema/Titel (dreimal möglich)
Erlaubte Hilfsmittel bei der neuen Externistenreifeprüfung: Es sind ausschließlich die angeführten Hilfsmittel gestattet:
- In der Deutsch-Klausur: Wörterbuch (z.B. Österreichisches Wörterbuch oder Duden)
- In Latein (schriftl. u. mündl.): Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch,
- In Mathematik (schriftl. u. mündl.): die Formelsammlung des BMBWF , (Downloadbar: https://www.srdp.at/downloads) und ein Taschenrechner mit folgenden Anforderungen: Grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik. Diese Anforderungen erfüllen derzeit z.B. TI-Nspire oder Casio ClassPadII (weitere Informationen: https://www.srdp.at/schriftliche- pruefungen/mathematik)
Reifeprüfung nach alter Prüfungsordnung
Der Erstantritt zur Reifeprüfung nach alter Prüfungsordnung war nur noch bis zum Haupttermin (Sommertermin) 2018 möglich! Wiederholungen und Fortsetzungen der Reifeprüfung ALT sind noch bis zum Herbsttermin 2020 möglich, wenn der Erstantritt in der alten Prüfungsordnung erfolgte.
Das Sekretariat der Externistenprüfungskommission am borg3
Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 09:00 bis 11:00 Uhr. An unterrichtsfreien Tagen findet kein Parteienverkehr statt.
Sie können uns auch per email oder Fax kontaktieren. Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage ( https://externisten.borg3.at ).
Bestätigungen und Zeugnisse können gegen eine Gebühr von € 14,30 zu den Parteienverkehrszeiten ausgestellt werden. Wenn Sie Ihren Wunsch vorher per email ankündigen, sind die Bestätigungen rechtzeitig vorbereitet.
Dr. Norbert Gätz
Leiter der EPK am borg3
Landstraßer Hauptstraße 70
1030 Wien
norbert.gaetz@bildung.gv.at
Stand vom April 2019